Neues Quartal – bitte an Ihre Versichertenkarte denken!
Warum brauchen wir Ihre Gesundheitskarte zu Quartalsbeginn?
Liebe Patientinnen,
seit dem 1. Januar 2024 werden Rezepte für viele Medikamente als E-Rezept digital ausgestellt. Damit das möglich ist, müssen wir zu jedem Quartalsbeginn Ihre Versichertenkarte einmalig einlesen. Sollten Sie Ihre Karte vergessen haben, können wir das Rezept leider nicht vorbereiten.
Der Praxisbesuch am Quartalsanfang ist eine gesetzliche Vorgabe und dient der sicheren Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Folgerezepte können nach der einmaligen Kartenprüfung bequem online oder telefonisch bestellt werden.
Bringen Sie daher bitte zu Beginn jedes neuen Quartals Ihre Versichertenkarte mit. So sichern Sie sich einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Ihren benötigten Medikamenten!
Bleiben Sie gesund – Ihr Praxisteam Dr. Alexandra Böckenhoff