Neupatienten

Herzlich willkommen in unserer Praxis!

Vielen Dank, dass Sie sich für unsere Frauenarztpraxis interessieren und Patientin werden wollen. Als Neupatientin stehen Ihnen unser erfahrenes Team und unsere umfassenden gynäkologischen Leistungen zur Verfügung. Uns ist es wichtig, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben und verstanden fühlen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihren ersten Besuch, von der Anmeldung bis zu den benötigten Unterlagen. Wir sind für Sie da – mit fachlicher Kompetenz, Empathie und einem offenen Ohr für Ihre Fragen.

Wichtiger Hinweis zur Einordnung als Neupatientin

Frau Dr. Böckenhoff hat zuvor in der Praxis Schwinn als angestellte Frauenärztin gearbeitet. Das bedeutet: Das ärztliche Behandlungsverhältnis bestand immer mit der damaligen Praxis und nicht mit Dr. Böckenhoff persönlich.

Mit der Eröffnung unserer eigenständigen Praxis entsteht ein neues Behandlungsverhältnis. Deshalb gelten Patientinnen, die Frau Dr. Böckenhoff früher in der Praxis Schwinn behandelt hat, bei uns als Neupatientinnen.

Bestandspatientinnen sind ausschließlich diejenigen, die aus der übernommenen Praxis von Herrn Müller-Wolpert mit in unsere Praxis übergegangen sind. Aufgrund begrenzter Kapazitäten können aktuell nicht alle Neupatientinnen aufgenommen werden.

Alles Wichtige für Ihren ersten Besuch bei uns auf einen Blick

  • Anmeldung & Terminvereinbarung

    Um Ihren ersten Termin bei uns zu vereinbaren, können Sie uns telefonisch oder über unser Terminanfrageformular erreichen. Wir empfehlen, den Anamnesebogen vorab auszufüllen und zum ersten Termin mitzubringen, um Wartezeiten zu verkürzen.

     

    Benötigte Dokumente:

    • Versicherungskarte
    • Ausgefüllter Anamnesebogen und Patienteninformation zum Datenschutz
    • Vorhandene Befunde oder Berichte (z. B. Arztbriefe, Laborwerte)
  • Erster Besuch in der Praxis

    Beim ersten Besuch besprechen wir ausführlich Ihre Krankengeschichte, eventuelle Beschwerden und führen alle notwendigen Untersuchungen durch. Unser Ziel ist es, Ihnen von Anfang an eine umfassende Betreuung zu bieten und alle Fragen zu klären.

    Bitte beachten Sie:

    • Planen Sie ausreichend Zeit für den ersten Termin ein.
    • Tragen Sie bequeme Kleidung, die für Untersuchungen geeignet ist.
    • Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, diese bereits im Vorfeld zu stellen.
  • Unser Leistungsspektrum

    Als Neupatientin stehen Ihnen alle unsere gynäkologischen Leistungen offen.

    Für eine detaillierte Übersicht unserer Leistungen klicken Sie hier: Praxisleistungen

  • Wichtige Hinweise für gesetzlich Versicherte und Privatpatientinnen

    Wir behandeln sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patientinnen sowie Selbstzahlerinnen. Bitte bringen Sie zum Termin Ihre Versicherungskarte mit und informieren Sie uns bei der Anmeldung über Ihren Versicherungsstatus. Privatpatientinnen erhalten im Anschluss an den Termin eine Rechnung gemäß der geltenden Gebührenordnung.

  • Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    • Wie kann ich meinen Termin absagen?
      Sie können Ihren Termin telefonisch oder online absagen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie verhindert sind.
    • Was passiert bei meinem ersten Termin?
      Beim ersten Termin nehmen wir uns Zeit, Ihre gesundheitliche Vorgeschichte zu besprechen und führen alle notwendigen Untersuchungen durch.
    • Muss ich etwas für die Behandlung bezahlen?
      Für gesetzlich versicherte Patientinnen fallen keine zusätzlichen Kosten an. Privatpatientinnen erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte.
  • Kontakt und Anfahrt

    Unsere Praxis befindet sich zentral in Innenstadt von Schweinfurt. Sie erreichen uns bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto.
    Der Eingang befindet sich in der Manggasse; alternativ können Sie auch über die Apostelgasse zu uns gelangen.

     

    Praxisadresse

    Frauenarztpraxis
    Dr. med. Alexandra Böckenhoff
    Manggasse 10 | 97421 Schweinfurt
    T 09721 – 166 36
    info@praxis-boeckenhoff.de

Häufig gestellte Fragen

Ihre Fragen – unsere Antworten

Nein. Frau Dr. Böckenhoff war zuvor als angestellte Ärztin in der Praxis Dr. Schwinn tätig.

Das Behandlungsverhältnis bestand rechtlich mit der Praxis Dr. Schwinn und nicht mit der Ärztin persönlich.

Mit der Eröffnung der eigenen Praxis entsteht ein neues Behandlungsverhältnis. Daher gelten frühere Patientinnen der Praxis Dr. Schwinn bei uns als Neupatientinnen.

Bestandspatientinnen sind ausschließlich die Patientinnen der übernommenen Praxis von Herrn Müller-Wolpert.

Die Zahl der verfügbaren Termine ist begrenzt. Unser Ziel ist eine verlässliche, persönliche und medizinisch hochwertige Betreuung unserer Patientinnen. Um dies dauerhaft sicherzustellen, ist eine begrenzte Patientenaufnahme notwendig.

Mit der Praxisgründung handelt es sich um eine neue Praxis mit eigener Abrechnung, Organisation und Patientenstruktur.
Eine frühere Behandlung durch Frau Dr. Böckenhoff in einer anderen Praxis begründet daher kein automatisches Behandlungsverhältnis in der neuen Praxis.

Auch wenn Frau Dr. Böckenhoff Sie zuvor medizinisch betreut hat, bestand das Behandlungsverhältnis rechtlich mit der damaligen Praxis.
Patientinnen waren somit Patientinnen der jeweiligen Praxis – nicht persönliche Patientinnen der Ärztin.

Mit der Gründung der eigenen Praxis entsteht ein neues Behandlungsverhältnis.

Aktuell führen wir keine allgemeine Warteliste. Änderungen geben wir auf unserer Website bekannt

In akuten Notfällen wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder eine andere gynäkologische Praxis.