Wichtiger Hinweis
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) bzw. Krankmeldungen können nur Patienten, die unserer Praxis bekannt sind, online beantragen.
Eine Folgebescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn Sie zuvor persönlich in der Praxis untersucht und eine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit festgestellt wurde.
Patienten haben keinen Anspruch auf eine Krankschreibung nach telefonischer Anamnese oder per Online Beantragung. Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt.
Kann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit am Telefon nicht ausreichend beurteilen, ist eine persönliche Untersuchung in der Praxis erforderlich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.